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NIS-2

NIS-2-Beratung für den Mittelstand — Betroffenheit prüfen, Lücken schließen

Sie wissen nicht sicher, ob NIS-2 für Sie gilt oder was Ihre Auftraggeber von Ihnen verlangen? Wir prüfen Ihre Betroffenheit, zeigen die offenen Punkte in Ihrer IT und setzen die Maßnahmen um — technisch, dokumentiert und in einer Reihenfolge, die zu Ihrem Budget passt.

Was fordert NIS-2 von Ihrem Unternehmen?

NIS-2 verlangt, dass Sie Ihre IT-Risiken kennen, sie mit technischen und organisatorischen Maßnahmen absichern, Sicherheitsvorfälle erkennen und melden und all das nachweisen können. Verantwortlich ist die Geschäftsführung. Der Einstieg ist immer derselbe: prüfen, ob Sie betroffen sind, und dann die größten Lücken zuerst schließen.

Betroffenheit

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Sektoren

Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit, Banken, digitale Infrastruktur und IT-Dienste, öffentliche Verwaltung, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie weitere produzierende Bereiche.

Schwellenwerte

Als Orientierung gelten Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in diesen Sektoren; für einzelne Bereiche gelten Sonderregeln unabhängig von der Größe.

Lieferkette

Auch wenn Sie selbst nicht direkt betroffen sind: Ihre betroffenen Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferanten bewerten — und geben die Anforderungen per Vertrag und Fragebogen an Sie weiter.

Stand: September 2026. Diese Seite ordnet die technischen Anforderungen ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls binden Sie bitte Ihre Rechtsberatung ein — wir arbeiten dieser gerne zu.

Anforderungen

Was NIS-2 technisch von Ihnen verlangt

  • Risikomanagement: bekannte Risiken, dokumentierte Entscheidungen
  • Absicherung von Zugängen inklusive Mehrfaktor-Anmeldung
  • Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen rund um die Uhr
  • Backup, Wiederanlauf und getestete Notfallpläne
  • Schwachstellen- und Patch-Management mit Nachweis
  • Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Meldewege für erhebliche Vorfälle: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

Vorgehen

So gehen wir mit Ihnen vor

  1. 1. Betroffenheits-Check

    Wir klären anhand von Sektor, Größe und Kundenanforderungen, ob NIS-2 für Sie gilt — und was Ihre Auftraggeber unabhängig davon von Ihnen erwarten.

  2. 2. GAP-Analyse

    Ihre heutige Technik und Ihre Abläufe werden gegen die Anforderungen gestellt. Ergebnis ist eine priorisierte Liste offener Punkte mit Aufwand und Reihenfolge.

  3. 3. Maßnahmen umsetzen

    Erkennung und Reaktion über Managed XDR, Backup mit Restore-Tests, Mehrfaktor-Anmeldung, Notfallplan und Awareness-Schulungen — Schritt für Schritt statt alles auf einmal.

  4. 4. Nachweise aufbauen

    Berichte, Protokolle und Dokumentation, mit denen Sie gegenüber Auditoren, Auftraggebern und Ihrer Cyberversicherung belegen können, was Sie tun.

Region

NIS-2-Beratung in Rheinland-Pfalz, im Saarland und an der Nahe

Wir betreuen Unternehmen in Trier, Saarburg und Konz, in der Nahe-Region rund um Idar-Oberstein, Kirn und Bad Kreuznach sowie im Saarland zwischen Losheim am See, Merzig, Saarlouis und Saarbrücken. Termine finden vor Ort statt, die laufende Betreuung läuft remote. Für Standorte in Luxemburg ist unsere dortige Gesellschaft zuständig: local-it-partner.lu.

FAQ

Häufige Fragen zu NIS-2

Was ist NIS-2 einfach erklärt?

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren dazu, Risiken zu steuern, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nachzuweisen, Vorfälle zu melden und die Geschäftsführung in die Verantwortung zu nehmen.

Ist unser Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Maßgeblich sind Sektor, Unternehmensgröße und Ihre Rolle in der Lieferkette. Grob orientiert sich die Richtlinie an Betrieben ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in den genannten Sektoren. Wir prüfen Ihre Betroffenheit im kostenlosen IT-Check anhand Ihrer Zahlen und Ihres Geschäftsmodells.

Betrifft NIS-2 auch Zulieferer kleiner Betriebe?

Indirekt ja. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette bewerten. Deshalb erhalten auch kleinere Betriebe zunehmend Fragebögen, Vertragsklauseln oder Auditanfragen ihrer Auftraggeber — mit denselben Anforderungen an Nachweise.

Welche Maßnahmen fordert NIS-2 konkret?

Unter anderem Risikomanagement, Absicherung von Zugängen inklusive Mehrfaktor-Anmeldung, Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen, Backup und Wiederanlaufplanung, Schwachstellen- und Patch-Management, Lieferkettensicherheit sowie Schulung der Mitarbeitenden.

Welche Fristen und Bußgelder gelten?

Die Richtlinie sieht kurze Meldefristen für erhebliche Sicherheitsvorfälle vor — eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Bewertung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Die Richtlinie sieht außerdem empfindliche Bußgelder und eine persönliche Verantwortung der Leitungsebene vor. Stand: September 2026. Diese Darstellung ist eine technische Einordnung und keine Rechtsberatung.

Wie läuft eine NIS-2-Beratung bei Ihnen ab?

In vier Schritten: Betroffenheits-Check, GAP-Analyse Ihrer heutigen Technik und Prozesse, Umsetzung der priorisierten Maßnahmen und Aufbau der Nachweise. Sie erhalten nach jedem Schritt eine verständliche Zusammenfassung mit Aufwand und Reihenfolge.

Was kostet die Umsetzung?

Die Beratung startet mit dem kostenlosen IT-Sicherheits-Check. Der laufende Betrieb läuft über unsere Managed Services ab 24 € pro Arbeitsplatz und Monat; Umfang und endgültiger Preis hängen von Ihrer Umgebung ab und stehen im individuellen Angebot.

Gilt das auch für unsere Standorte in Luxemburg?

Luxemburg setzt die Richtlinie in eigenem nationalem Recht um. Für Ihre Systeme dort ist unsere luxemburgische Gesellschaft zuständig — die Leistungen und Kontaktdaten finden Sie auf local-it-partner.lu. Eine rechtliche Darstellung des luxemburgischen Rahmens nehmen wir hier bewusst nicht vor.

NIS-2-Betroffenheit prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihre Branche und Unternehmensgröße. Im kostenlosen IT-Sicherheits-Check klären wir, ob und wie NIS-2 Sie betrifft — verständlich und ohne Verkaufsdruck.